Praxis

14. Mai 2024

Mut zur (Zahn-)Lücke – oder besser doch nicht?

Rund 700 Zahnärzte, Zahntechniker und Zahnmedizinische Fachangestellte besuchten im vergangenen Jahr den Oberpfälzer Zahnärztetag. Auf eine ähnlich hohe Beteiligung hofft der Zahnärztliche Bezirksverband Oberpfalz als Veranstalter auch in diesem Jahr, wenn es vom 27. bis 29. Juni 2024 um das Schwerpunktthema „Mut zur (Zahn-)Lücke – oder besser doch nicht?“ geht.
14. Mai 2024

Wie sag ichs (m)einem Kinde?

Wenn ein Zahnarzt Kinder oder Jugendliche behandelt, wirft dies eine Reihe von juristischen Fragen auf. Mit wem wird der Behandlungsvertrag abgeschlossen? Wer zahlt für die zahnärztlichen Leistungen, sofern diese nicht im Sachleistungsprinzip erbracht werden? Wen muss der Zahnarzt über die geplante Behandlung aufklären? Kann ein Kind wirksam in eine Behandlung einwilligen?
15. April 2024

Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich

Nicht wenige Zahnarztpraxen sind von Wirtschaftlichkeitsprüfungen betroffen. Häufig stellt sich zunächst eine gewisse Ratlosigkeit ein, wenn der erste Prüfantrag ins Haus flattert. Zudem bleibt ein Prüfantrag nicht selten allein. Deshalb ist es umso wichtiger zu wissen, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhält.
15. April 2024

Das große Plus für die Prävention

LAGZ-Gruppenprophylaxe in der Förderschule: Für unsere BZB-Reportage haben wir den Bad Kötztinger Zahnarzt Dr. Markus Sixt bei seinem Einsatz im Sonderpädagogischen Förderzentrum begleitet.
14. März 2024

Durchblick im Bürokratie-Dschungel

Für einen reibungslosen Praxisablauf müssen immer mehr Termine, Fristen und Formulare beachtet werden. Damit die bayerischen Vertragszahnärzte im Bürokratie-Dschungel den Durchblick nicht verlieren, bietet die KZVB-Website im Mitgliederbereich „Meine KZVB“ viele digitale Services.
14. März 2024

Vier Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Instrumentenaufbereitung

Die Aufbereitung von Medizinprodukten bildet ein zentrales Element der Hygienekette in der Zahnarztpraxis. Die Verantwortung liegt darin, insbesondere dem Patientenwohl wie auch dem Schutz der Mitarbeiter – unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen – gerecht zu werden.